Neue MaRisk / BAIT vom 16. August 2021

Die Zeit läuft ab! Anpassungspflicht bestehender Auslagerungsverträge bis 31.12.2022 - MaRisk- und BAIT-Novelle 2021

Die 6. Novelle der MaRisk und der BAIT verschärft die Anforderungen für IT- Dienstleister erheblich.

Bereits in der 5. Novelle wurden argumentative Schlupflöcher geschlossen. Das heisst:

  • es entfällt der Spielraum, durch vertragliche Absprachen eine Auslagerung zu umgehen.

Entgegenstehende Vertragsregelungen, wie von Providern immer wieder vorgeschlagen („Die Parteien sind sich einig, dass eine Auslagerung nicht vorliegt.“), sind ungültig.

  • es ist zwingend erforderlich, Rechte und Pflichten auszuformulieren.

Es reicht nicht mehr aus, nur auf die Einhaltung der MaRisk und des §25b KWG zu verweisen (wie beispielsweise „Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere die MaRisk und §25b KWG zu erfüllen.")

  • Anforderungen an die Regelungen zu Weiterverlagerungen müssen mit Zustimmungsvorbehalten oder konkreten Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Weiterverlagerung ausformuliert, sowie Informationspflichten aufgenommen werden.
  • ein Eigenbetrieb mit ergänzenden Wartungs-, Instandsetzungs- und Serviceverträgen fällt ebenfalls unter den Tatbestand der Auslagerung.

Die Assist Consult Management GmbH arbeitet seit Jahren bei Genossenschaftsbanken mit individuellen Verträgen, die die Anforderungen der MaRisk und des §25b KWG vertraglich ausformulieren.

Mit der 6. Novelle der MaRisk gibt es neue Fristen!

Bereits existierende Auslagerungsverträge müssen bis zum
31. Dezember 2022 angepasst werden. Verträge über Carrier-Services (z.B. Netze, Telefonanlagen, KSC- und KDC-Infrastrukturen, Cloud-Services und IT-Sicherheit) fallen unter die vorgenannte Anforderung der BaFin. Die Zeit läuft ab!

Unser Mehrwert für Sie:

  • Wir werden durch einen von Ihnen unterstützt.

Ein erfahrener Auslagerungsexperte aus dem Prozess-Management einer deutschen Genossenschaftsbank ist Teil unseres Teams.

  • Fachwissen in der IT, im IT-Outsourcing und im IT-Recht gebündelt

Wir haben im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Genossenschaftsbanken langjährige Erfahrung in der fachlich, inhaltlichen Ausgestaltung von IT-Verträgen und Auslagerungssachverhalten. Technik- und Service-Konzepte, Notfall-Management, etc. sind unser Tagesgeschäft. Zudem steht uns eine renommierte und auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für alle juristischen Fragen zur Verfügung.

  • Rechtskonformität durch Prüfungsverband bestätigt

Ein Geno-Prüfungsverband hat durch seinen Prüfungsbereich für das Aufsichtsrecht unsere mandatsbezogen für die 
PSD Bank Nürnberg eG erstellten Verträge geprüft und die „vertraglichen, auslagerungs-rechtlichen Regelungen für rechtskonform“ erachtet. Ergänzt wurde die Stellungnahme um den Hinweis, dass der Vertrag die 6. MaRisk-Novelle (Anm. vom 16.08.2021) bereits umsetzt. Diese bekannte Vertragsqualität erleichtert auch anderen Banken die schnelle Freigabe durch die Prüfungsinstanzen. Unsere Ansprechpartner beim Prüfungsverband und beim Mandanten nennen wir gerne auf Anfrage. 

Fazit:
Im Rahmen der gezielten Unterstützung zur Überprüfung bestehender Auslagerungsverträge sowohl für den Sachverhalt der wesentlichen Auslagerung nach AT9 MaRisk als auch für den sonstigen Fremdbezug nach BAIT zeigen wir Ihnen nach eingehender Bewertung Ihrer Auslagerungsverträge (Revision - Risiko-Inventur – Vorprüfung im Auslagerungsmanagement) Ihren Handlungsspielraum auf.

Sprechen Sie uns an!

 
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Assist Consult ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V. Die bewußte Entscheidung
für diese Mitgliedschaft untermauert unsere Ausrichtung auf eine ethisch reflektierte Arbeitsweise und Honorargestaltung.

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